Naturheilkundler sollen sich registrieren müssen
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Jede Person soll im Kanton Luzern auch in Zukunft eine Naturheilpraxis führen dürfen. Dies hat das Luzerner Kantonsparlament entschieden und folgt damit dem Regierungsrat. Als Gegenvorschlag zu einer Initiative will der Regierungsrat ein Register führen mit den Anbietern von Naturheilkunde. Eine Bewilligungspflicht ohne eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung sei unseriös, war die Mehrheit im Parlament überzeugt. Die Initianten verlangen die Wiedereinführung der Bewilligungspflicht. Eine Bewilligungspflicht ohne eine eidgenössisch anerkannte Ausbildung sei unseriös, erklärte Gesundheitsdirektor Markus Dürr.
Die Luzerner Bevölkerung stimmt im kommenden Jahr sowohl über die Initiative, wie auch den Gegenvorschlag der Regierung ab.