Neues Asylgesetz nicht EU-kompatibel
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Das neue Asylgesetz der Schweiz ist nicht vereinbar mit EU-Bestimmungen. Dies erklärte ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel. Problematisch sei vor allem das Nichteintreten auf Asylgesuche, wenn Identitätspapiere fehlen. Als Nicht-EU-Mitglied sei es jedoch Sache der Schweiz, ihre Asylpolitik zu gestalten. Die EU-Kommission wolle deshalb die gestrige Abstimmung über das Asylgesetz nicht weiter kommentieren
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