12.06.2015, 00:05 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Luzerner Obergericht hat für einen 36-jährigen Schweizer die Verwahrung ausgesprochen. Der Mann hatte sich der Vergewaltigung, der mehrfachen Körperverletzung, der Drohung und des Raubes schuldig gemacht. Das Obergericht hatte in einem ersten Urteil bloss eine stationäre Heilbehandlung angeordnet. Der Staatsanwalt zog das Urteil weiter an das Bundesgericht. Dieses entschied, dass eine Verwahrung nicht erst dann möglich sei, wenn jede Heilchance fehle.
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