Parlament uneinig über Aufsicht der Bundesanwaltschaft
In Zukunft soll der Bundesrat den Bundesanwalt ernennen und auch die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft ausüben. Dies hat der Nationalrat beschlossen. Der Ständerat will hingegen die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft einem siebenköpfigen Gremium übertragen und den Bundesanwalt vom Parlament wählen lassen. Im Nationalrat setzte sich die SVP mit Hilfe der CVP und der BDP durch. Es sei einfacher, wenn der Bundesrat Aufsichtsbehörde und Wahlinstanz sei, hiess es.