Regierung will Altersgrenze für Gemeindräte aufheben
Für Gemeinderäte im Kanton Luzern soll es keine Altersgrenze mehr geben. Dies schlägt die Regierung in einer Antwort auf einen Vorstoss aus dem Kantonsparlament vor. Heute sieht das Gesetz vor, dass das Arbeitsverhältnis für Gemeinderäte mit dem 65. Altersjahr endet. In Ausnahmefällen ist es möglich, dass Gemeinderäte bis 68 bleiben. Die Luzerner Regierung will die Altersregelung für Gemeinden nun aufgeben, genauso wie für Kommissionen mit Behördenstatus. Also z.B. die Schulpflege oder die Einbürgerungskommission. Die Luzerner Regierung stützt ihren Vorschlag auf ein Gutachten des Bundes. Dieses besagt, dass Altersgrenzen sachlich begründbar und verhältnismässig sein müssen. im Gesetz beibehalten will die Luzerner Regierung die Alterslimite für alle anderen Gemeindeangestellten. Es sei aber für die Gemeinden heute schon möglich, auch diese Altergrenzen auf Gemeinde-Ebene aufzuheben.