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Schutz vor Elektro-Smog

Schutz vor Elektro-Smog

11.06.2015, 19:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Starke Mobilfunk-Antennen müssen ab 1. Februar 2000 vierzig bis fünfzig Meter Abstand zu bewohnten Gebäuden haben. Auf dem Dach genügt ein Meter. Das hat der Bundesrat in seiner Verordnung zum Schutz vor Elektro-smog festgelegt. Neu gibt es Grenzwerte für die Strahlung von einer einzelnen Anlage. Handys sind von dieser Verordnung nicht betroffen. In ersten Reaktionen bezeichnen Grüne die Verordnung als ungenügend. Sie bringe zu wenig Schutz vor Gesundheitsschäden. Der Fernmeldebranche ist sie hingegen zu restriktiv. Sie befürchtet, dass der Bundesrat die Schweiz mit der Verordnung ins Abseits manövriert.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 19:40

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