Schweiz leistet Rechtshilfe an Norwegen im Fall Breivik
Die Schweiz hat im Fall des norwegischen Attentäters Anders Breivik ein Rechtshilfegesuch aus Norwegen genehmigt. Im Auftrag der norwegischen Staatsanwaltschaft soll die Schweiz einen Zeugen im Kanton Freiburg verhören. Das Bundesamt für Justiz hat einen Bericht der NZZ am Sonntag bestätigt. Breivik hatte am 22 Juli auf der Insel Utoya 69 Teilnehmer eines Jugendlagers ermordet. Zuvor waren bei einer von ihm ausgelösten Bombenexplosion im Osloer Regierungsviertel 8 Menschen ums Leben gekommen. Nach dem Attentat hatte der Nachrichtendienst des Bundes in der Schweiz auffällige Personen identifiziert, die besonders beobachtet wurden. Diese Personen hätten im Internet Breiviks Ideologie gelobt.