12.06.2015, 03:30 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Die deutschen Ermittlungsbehörden erhalten im Dopingverfahren gegen Jan Ullrich Unterlagen aus der Schweiz. Das Bundesgericht in Lausanne hat eine Beschwerde des ehemaligen Radprofis abgelehnt. Die Akten von einem Bankkonto im Kanton Thurgau sollen noch diese Woche nach Bonn übergeben werden.
Gegen Jan Ullrich wird in Deutschland wegen Betrugs ermittelt. Im Zusammenhang mit Dopingvorwüfen geht es um Zahlungen von Sponsoren, dies sich vertraglich gegen Doping abgesichert hatten.
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