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Strafen im Postgasse-Überfall bekannt gegeben

Strafen im Postgasse-Überfall bekannt gegeben

12.06.2015, 01:50 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Berner Kreisgericht hat die Urteile im Postgasse-Prozess gefällt. Die Täter sind zu Zuchthausstrafen zwischen 6-einhalb und 11 Jahren sowie einmal zu Arbeitserziehungsanstalt bis maximal 4 Jahre verurteilt worden.Im Mai 2003 hatten sieben damals 18- bis 21-jährige Jugendliche um zwei Uhr früh einen zufällig vorbeifahrenden Mann in der Berner Postgasse vom Fahrrad gerissen und mit Fusstritten lebensgefährlich verletzt. Der Mann leidet auch heute noch an den Folgen der Verletzungen.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 01:50

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