Tinner-Akten nur mit bundesrätlicher Zustimmung
12.06.2015, 07:45 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Im Fall der brisanten Tinner-Akten hat das Bundesstrafgericht ein Urteil gefällt. Demnach darf das Eidgenössische Untersuchungsirchteramt URA die Akten einsehen, falls der Bundesrat dies zulässt. Ein negativer Entscheid des Bundesrates ist jedoch laut dem Gericht zu akzeptieren. Gewisse Akten darf die URA nun durchsuchen, keinen Zugriff erhält die Behörde jedoch weiterhin auf die Atombombenbaupläne, deren Vernichtung der Bundesrat vor zwei Jahren beschlossen hatte. Die Aktenkopien, um die es nun geht, blieben durch Nachlässigkeit von der Vernichtung verschont und tauchten im vergangenen April per Zufall wieder auf.
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