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Ungleichbehandlung im Bussensystem ist okay

Ungleichbehandlung im Bussensystem ist okay

12.06.2015, 07:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Weil reiche Gesetzesbrecher höhere Bussen zahlen müssen als arme, landen sie schneller im Strafregister. Diese Ungleichbehandlung ist nach Ansicht des Bundesgerichts so hinzunehmen. Zu beurteilen hatten die Lausanner Richter den Fall eines vermögenden Verkehrssünders. Dieser war wegen Rechtsüberholen und Ueberfahren der Sicherheitslinie mit 7500 Franken gebüsst worden. Das Aargauer Obergericht verzichtete auf einen Strafregister-Eintrag obwohl dieser ab 5000 Franken automatisch erfolgen müsste. Die Bussenhöhe sage nichts aus über das indidviduelle Verschulden, argumentierte das Obergericht. Die darauf erfolgte Beschwerde des Staatsanwalts war nun erfolgreich. Die gesetzlichen Kriterien müssten strikte eingehalten werden.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 12. Juni 2015 07:00

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