Urteilschaos im Fall des Bachverbauers Ott

11.06.2015, 22:25 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der Fall des Bergbauern Peter Ott sorgt weiterhin für Schlagzeilen. Das Amtsgericht Luzern Land hat den Bachverbauer aus Schwarzenberg vom Verstoss gegen das Wasserbau-gesetz freigesprochen, wie verschiedene Zeitungen heute berichten. Damit widerspricht er dem jüngsten Urteil des Luzerner Obergerichtes. Das Obergericht verurteilte Ott für Korrektionen am Giessbach vo dem Jahr 2000 und zwar wegen Verstosses gegen das Wasserbaugesetz. Das Amtsgericht sprach ihn jetzt frei für gleich Arbeiten, die er im Jahr 2001 getätigt hatte. Peter Ott erhält jetzt einen beschlagnahmten Bagger und einen Traktor zurück. Das Urteil des Amtsgerichtes hat keinen Einfluss auf das Urteil des Obergerichtes, welches Ott zu viereinhalb Monaten Gefängnis verurteilt hatte.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 22:25

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