Zwei Schuldsprüche im Fall Seebach
12.06.2015, 04:50 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Bezirksgericht Zürich hat im Fall „Seebach“ zwei Schuldsprüche gefällt. Es verurteilte einen der Angeklagten wegen mehrfacher Vergewaltigung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe. Einen anderen Angeklagten wies das Gericht in ein Erziehungsheim ein. Die heute 18- und 20-jährigen Männer hatten im November 2006 ein damals 13-jähriges Mädchen vergewaltigt. Der Prozess fand vergangene Woche auf Wunsch des Opfers unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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