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12 Monate bedingt für luzerner Zuhälter

12 Monate bedingt für luzerner Zuhälter

11.06.2015, 19:35 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Das Luzerner Obergericht hat einen 50jährigen wegen Förderung der Prostitution verurteilt. Der Schweizer erhält eine bedingte 12 Monatige Gefängnisstrafe.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 19:35

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