Cham: Grünabfuhr-Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

18.01.2020, 13:13 Uhr
· Online seit 18.01.2020, 12:54 Uhr
Gemäss Staatsanwaltschaf hat er den Tod eines Arbeitskollegen zu verantworten
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Die Zuger Staatsanwaltschaft hat einen Fahrer der Grünabfuhr wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Dies berichtet das Onlineportal zentralplus. Der Chauffeur trage die Verantwortung für den Tod einer seiner Arbeitskollegen. 

Im März vor einem Jahr hatte der Grünabfuhr-Chauffeur in Cham beim Rückwärtsfahren einen Mitarbeiter überfahren. Vor dem Losfahren habe er noch einen Blick in den Rückspiegel geworfen und seine beiden Arbeitskollegen auf den Trittbrettern gesehen. Als er dann jedoch losfuhr, sprang einer der beiden ab, strauchelte und stürzte zu Boden. Der zweite Mitarbeiter drückte sofort den Notrufknopf und schrie, doch es war schon zu spät. Der 58-Jährige wurde vom Fahrzeug erfasst und eingeklemmt. Er verstarb noch auf der Unfallstelle. 

Chauffeur hatte sich nicht an Vorschriften gehalten

Die Staatsanwaltschaft ist nun zu dem Schluss gekommen, dass der Chauffeur sich mit seinem Verhalten schuldig gemacht habe. Gemäss Vorschriften, hätte er nicht rückwärts losfahren dürfen, solange die beiden Arbeiter auf den Trittbrettern standen. Er hätte die beiden Kollegen anweisen müssen, abzusteigen bevor er rückwärtsfuhr. Er muss eine Geldstrafe 1'500 Franken und eine Busse von 3'000 Franken Busse bezahlen. 

veröffentlicht: 18. Januar 2020 12:54
aktualisiert: 18. Januar 2020 13:13

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