Chef eines Luzerner Kleidergeschäfts soll Versicherung betrogen haben

12.06.2015, 12:55 Uhr
· Online seit 09.08.2013, 18:13 Uhr
Zu bedingter Geldstrafe verurteilt
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Ein früherer Betreiber einer Kleiderboutique in Luzern ist zu einer bedingten Geldstrafe von rund 40'000 Franken verurteilt worden. Das Luzerner Kriminalgericht sah es als erwiesen an, dass er versucht hatte, seine Versicherung zu betrügen. Nach einem Einbruch soll der Mann Waren als gestohlen gemeldet haben, die sich noch im Lager befanden. Die Versicherung wurde jedoch misstrauisch. Schliesslich gelang es Mitarbeitern der Versicherung, bei Testkäufen im Laden Artikel zu kaufen, welche der Mann als gestohlen gemeldet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird an das Kantonsgericht weitergezogen.

veröffentlicht: 9. August 2013 18:13
aktualisiert: 12. Juni 2015 12:55

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