Freier werden härter angepackt
Freier, die mit 16- bis 18-jährigen Prostituierten Sex gegen Bezahlung haben, werden künftig bestraft. Mit den entsprechenden Änderungen im Strafgesetzbuch erfüllt die Schweiz die Bedingungen für einen Beitritt zur Europakonvention zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Ebenfalls strafbar macht sich in Zukunft, wer die Prostitution von Minderjährigen fördert.