Der Kanton Luzern darf das ehemalige Altersheim von Fischbach als Unterkunft für Asylbewerber nutzen. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Gemeinde Fischbach abgewiesen. Die Gemeinde hatte argumentiert, dass das Gebäude seit 12 Jahren nicht mehr als Heim genutzt worden sei. Das Verwaltungsgericht kommt nun zum Schluss, dass diese Räume seit dann nicht für andere Zwecke verwendet wurden. Ein Asylbewerberheim sei in der Nutzung nicht viel anders als ein Altersheim. Im ehemaligen Altersheim in Fischbach sollen rund 35 Asylbewerber einquartiert werden. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann aber noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.