Luzern unterstützt Hebammenvermittlung

18.02.2020, 19:35 Uhr
· Online seit 18.02.2020, 18:50 Uhr
Sie möchte das Projekt mitfinanzieren und will dafür das Gesetz anpassen
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Eine Vermittlungs-Plattform, die Frauen mit Neugeborenen Zugang zur Betreuung durch Hebammen garantieren soll, stösst bei der Luzerner Kantonsregierung auf offene Ohren. Sie möchte das Projekt "Hebamme Zentralschweiz" mitfinanzieren können und will dafür das Gesetz anpassen.

Seit 2017 ist die Vermittlung von Hebammen, die zuvor der Verein "Hebammenzentrale Zentralschweiz" ehrenamtlich sicherstellte, kostenpflichtig. Seither ging die Anzahl Vermittlungen deutlich zurück. Doch das Angebot entspreche einem Bedürfnis, hält die Kantonsregierung in einer Antwort auf ein Postulat von Kantonsrätin Noëlle Bucher (Grüne) fest, die er am Dienstag veröffentlichte.

Der Verein plant ein neues Versorgungsmodell, das Hebammen vermittelt und deren Einsätze für die Wochenbettbetreuung koordiniert. Zur Anschubfinanzierung sind 120'000 Franken nötig, die jährlichen Kosten belaufen sich auf 130'000 Franken. Ähnliche Projekt haben sich in anderen Kantonen bereits bewährt.

Gesetzliche Grundlage schaffen

Bucher forderte, die Kantonsregierung soll den Aufbau und die Umsetzung des Projekts finanziell sicherstellen und einen Leistungsauftrag abschliessen. Die Regierung empfiehlt, das Postulat teilweise als erheblich zu erklären.

Die Regierung hält fest, sie finde es richtig, dass der Kanton grundsätzlich die Möglichkeit habe, solche Projekte mitzufinanzieren. Es müsse dafür eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dies soll bei der anstehenden Revision des Gesundheitsgesetzes passieren. Eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton würde in Form eines Leistungsauftrags erfolgen.

Netzwerk für die ganze Zentralschweiz

Ziel sei es, mit dem Projekt ein professionelles Netzwerk zu realisieren, zuerst im Kanton Luzern, später in der ganzen Zentralschweiz. Dazu soll ein dreijähriges Pilotprojekt lanciert werden.

Die Kosten für die Vermittlung sollten laut der Regierung in der Fallpauschale für die Spitäler und/oder im Hebammentarif mitberücksichtigt werden. Im Fall der Berücksichtigung in der Fallpauschale würde sich der Kanton mit 55 Prozent daran beteiligen.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 18. Februar 2020 18:50
aktualisiert: 18. Februar 2020 19:35

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