Luzerner Obergericht begründet Strafe gegen den Ex-Bankverwalter Josef H.

11.06.2015, 18:00 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Der frühere Verwalter der Volksbank Ruswil Josef H. muss definitiv nicht ins Gefängnis. Die Begründung warum die erstinstanzliche Strafe von vier Jahren Zuchthaus durch das Obergericht auf 18 Monate bedingt reduziert wurde liegt vor. Das Obergericht erachtet zwar die Schuld des Angeklagten auch als erwiesen kommt jedoch zum Schluss, dass er in schwere Bedrängnis gehandelt habe. Josef H. hatte Kundengelder in der Höhe von rund 3,8 Millionen Franken veruntreut.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 18:00

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