Nicht nur Telefonüberwachung von Verbrechern möglich

12.06.2015, 11:55 Uhr
· Online seit 19.11.2012, 13:04 Uhr
Anzeige

Die Behörden dürfen nicht nur die Telefone von Verbrechern überwachen. Auch die Telefone von Personen, die den Verbrecher kennen, dürfen angezapft werden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Im konkreten Fall will die Zürcher Staatsanwaltschaft das Telefon der Freundin eines mutmasslichen Räubers abhören. Auch wenn die Staatsanwaltschaft nicht direkt gegen die Freundin ermittelt, sei die Abhöraktion legal, so das Bundesgericht. Gegen die Abhörung hatte sich zuvor das Zwangsmassnahmengericht ausgesprochen und die nötige Bewilligung nicht erteilt.

veröffentlicht: 19. November 2012 13:04
aktualisiert: 12. Juni 2015 11:55

Anzeige
Anzeige
redaktion@pilatustoday.ch