27.09.2018, 16:56 Uhr
· Online seit 24.04.2013, 14:37 Uhr
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Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Richter ein bestimmtes Urteil gefällt haben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Journalisten der Zeitschrift „Beobachter“ gutgeheissen. Diesem war vom Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Urteil zur Flüchtlingspolitik die Bekanntgabe der Richter verweigert worden. Zu Unrecht, wie das Bundesgericht nun entschieden hat. Das Prinzip der Justizöffentlichkeit verlange Transparenz bei gerichtlichen Verfahren und bedeute eine Absage an jede Form von Geheimjustiz. Ausnahmen gebe es nur wenn dies zum Schutz von persönlichen oder öffentlichen Interessen notwendig sei.
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