«Pferdesportverband hätte Estermann sperren müssen»

22.01.2020, 19:48 Uhr
· Online seit 22.01.2020, 19:48 Uhr
Schweizer Tierschutz nimmt den Pferdesportverband in die Pflicht
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Der Fall des Luzerner Springreiters Paul Estermann gibt weiter zu reden. Nachdem ihm die Besitzer die Pferde weggenommen haben, macht jetzt der Schweizer Tierschutz Druck: Dieser den Prozess nur aus dem Hintergrund beobachtet und sich in den Medien nicht gross geäussert. Bis heute.

Paul Estermann aus Hildisrieden wurde im November letzten Jahres vom Bezirksgericht Willisau verurteilt, weil er seine Pferde mit Peitschenschlägen zu besseren Leistungen angetrieben haben soll. Der Fall vom mutmasslichen Pferdeschänder ist noch nicht geklärt. Es gibt sogar neue Anzeigen. Der Schweizer Tierschutz fordert vom Schweizerischen Pferdesportverband, dass dieser Paul Estermann bestraft. «Aus unserer Sicht hätte man Paul Estermann vorübergehend sperren müssen, bis die Sache geklärt ist», sagt Sandra Schäfler vom Schweizer Tierschutz.

Pferdesportverband möchte rechtskräftiges Urteil abwarten

Da Paul Estermann das Urteil aber noch weiterziehen kann und es noch nicht rechtskräftig ist, möchte der Pferdesportverband keine Sanktionen erteilen. «Die Fakten sind nicht im Rahmen von einer Veranstaltung vom Schweizerischen Verband für Pferdesport passiert, deshalb können wir ohne rechtsgültiges Urteil keine Sanktionen ergreifen», entgegnet Charles Trolliet, Präsident des Verbandes.

Theorie gut, aber Praxis fehlt

Laut dem Schweizer Tierschutz habe der Verband in der Theorie zwar schon vieles umgesetzt. Beispielsweise gebe es einen klaren Ablauf, welche Sanktionen eintreffen, wenn ein Reiter sein Tier nicht gut behandelt. Aber in der Praxis fehle es oft noch an der Umsetzung: «Beim Fall Estermann ist es nicht an einem Turnier passiert, sondern in einem Stall. Aber trotzdem befinden wir uns schon lange in einem Bereich, in dem man den Reiter hätte sanktionieren müssen», so Schäfler.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Voraussichtlich im Verlauf dieses Jahres kommt es beim Fall Paul Estermann zu einem weiteren Prozess. Dort müsste er sich dann vor dem Luzerner Kantonsgericht verantworten. Bis dahin gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.

veröffentlicht: 22. Januar 2020 19:48
aktualisiert: 22. Januar 2020 19:48

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