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Schutz vor Whistleblowern in Genfer Kantonsverfassung

Schutz vor Whistleblowern in Genfer Kantonsverfassung

12.06.2015, 11:46 Uhr
· Online seit 14.10.2012, 15:10 Uhr
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Der Schutz von Whistleblowern ist erstmals in einer Kantonsverfassung explizit aufgeführt. Das Genfer Stimmvolk hat die Kantonsverfassung 2013 mit insgesamt 240 neuen Verfassungsartikeln gutgeheissen. Darunter aufgeführt ist der Whistleblower-Schutz. Die Genfer waren mit ihrem Ja zur neuen Verfassung der Empfehlung der Regierung gefolgt.

veröffentlicht: 14. Oktober 2012 15:10
aktualisiert: 12. Juni 2015 11:46

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