Schweiz darf Frankreich UBS-Kundendaten geben

26.07.2019, 17:32 Uhr
· Online seit 26.07.2019, 14:52 Uhr
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung gutgeheissen
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Die Schweiz darf Namen und weitere Informationen zu rund 40'000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden senden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen gutgeheissen.

Das Bundesgericht der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung hat in seiner Beratung jedoch einhellig betont, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwendet werden dürfen. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die UBS fürchtet, dass die Infos des Amtshilfegesuchs gegen sie verwendet werden könnten.

(Quelle: sda)

veröffentlicht: 26. Juli 2019 14:52
aktualisiert: 26. Juli 2019 17:32

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