Schweiz darf Frankreich UBS-Kundendaten geben
26.07.2019, 17:32 Uhr
· Online seit 26.07.2019, 14:52 Uhr
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Die Schweiz darf Namen und weitere Informationen zu rund 40'000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden senden. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit drei zu zwei Stimmen gutgeheissen.
Das Bundesgericht der zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung hat in seiner Beratung jedoch einhellig betont, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwendet werden dürfen. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weshalb die UBS fürchtet, dass die Infos des Amtshilfegesuchs gegen sie verwendet werden könnten.
(Quelle: sda)
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