Die Digitalisierung in der Schweiz muss aus Sicht der Gewerkschaften sozialverträglich ablaufen. Die Behörden müssten das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht rigider durchsetzen, fordern sie.
Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist der Fahrdienstvermittler Uber ein Paradebeispiel dafür, wie die Digitalisierung nicht ablaufen darf. Uber sieht sich nicht als Arbeitgeber, sondern als Vermittler. Folglich bezahlt die Firma keine Sozialversicherungsbeiträge und umgeht Regeln, die für gewerblichen Personentransport auf der Strasse oder für Taxifahrer gelten.
Uber und andere Anbieter der Share Economy versuchten häufig, durch Vertragskonstrukte Selbständigkeit vorzutäuschen, kritisiert der SGB. Doch handle es sich meist um Scheinselbständigkeit und die Anbieter seien nichts Anderes als gewöhnliche Arbeitgeber.
Gesetze müssen umgesetzt werden
Den Behörden stellt der SGB zwar grundsätzlich ein positives Zeugnis aus. Handlungsbedarf sehen die Gewerkschafter aber bei der konsequenten Umsetzung der Gesetze. Gefordert wird deshalb eine eigentliche "Vollzugsoffensive". So sollen die kantonalen Gewerbepolizeien die Vorschriften zur Sicherheit, Ruhezeit und Gesundheit auch und gerade in Bereichen durchsetzen, wo durch die Digitalisierung Probleme entstehen.
Bestehendes Heimarbeitsgesetz ist veraltet
Zum anderen sollen auch die Behörden ein besonderes Augenmerk auf Arbeitgeber im digitalen Bereich legen. Gerade beim Homeoffice ortet der SGB zudem auch auf gesetzlicher Ebene Handlungsbedarf unter anderem bei Fragen des Arbeitnehmerschutzes. Zwar gibt es ein Heimarbeitsgesetz. Dieses ist aber vor allem auf die Uhrenindustrie zugeschnitten und wurde letztmals in den 1980er Jahren totalrevidiert.