Stimmzähler hat Amtsgeheimnis nicht verletzt
12.06.2015, 12:06 Uhr
· Online seit 14.01.2013, 11:20 Uhr
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Bei der Abstimmung zum Grundstück „Industriestrasse“ in der Stadt Luzern im vergangenen September hatte ein Mitglied des Urnenbüros schon frühzeitig den Abstimmungs-Trend bekanntgegeben. Auf Facebook schrieb der Stimmenzähler, man könne schon mal den Champagner kalt stellen, es sehe gut aus. Nun hat die Luzerner Staatsanwaltschaft entschieden, dass der Stimmenzähler mit seinem Facebook-Eintrag das Amtsgeheimnis nicht verletzt hat. Der Trend sei wohl unbewusst veröffentlicht worden. Bereits früher hatte die Stadt entschieden, dass der Stimmenzähler nicht mehr im Urnenbüro mitarbeiten darf.
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