12.06.2015, 11:15 Uhr
· Online seit 11.06.2012, 18:27 Uhr
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Bauern, die ihre Tiere quälen, sollen weiterhin Subventionen erhalten. Entgegen dem Ständerat will der Nationalrat in einem solchen Fall nicht sämtliche Unterstützung streichen. Hintergrund der Diskussion ist ein Entscheid des Bundesgerichts. Ein Bauer hatte von den Richtern Recht erhalten. Die Richter haben entschieden, dass die Thurgauer Behörden ihm die Direktzahlungen nicht verweigern dürfen. Dies obwohl der Bauer mehrfach gegen das Tierschutzgesetz verstossen hatte. Der Bauer hatte etwa einen Hengst derart gewaltsam beschlagen lassen, dass das Pferd schliesslich starb.
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