Transplantationen von Tier auf Mensch brauchen Spezialbewilligung
11.06.2015, 20:15 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Wer tierische Organe, Gewebe oder Zellen auf den Menschen transplantieren will, braucht künftig eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit. Der Bundesrat hat eine entsprechende Regelung für diese speziellen Transplantationen auf den 1. Juli in Kraft gesetzt. In der Schweiz sind bislang keine sogenannte Xenotransplantationen vorgenommen worden. Allerdings wurden bereits klinische Studien mit tierischen Zellen durchgeführt.
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