Trotz langjährige Untreue muss Unterhalt bezahlt werden

11.06.2015, 19:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Langjährige Untreue ist gemäss Bundesgericht kein Grund zur Kürzung oder Streichung der Scheidungsrente. Es hat die Berufung eines St. Gallers abgewiesen, der seiner Frau wegen ihren Seitensprüngen keinen Unterhalt zahlen wollte.

veröffentlicht: 1. Januar 2000 00:00
aktualisiert: 11. Juni 2015 19:40

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