Trotz langjährige Untreue muss Unterhalt bezahlt werden
11.06.2015, 19:40 Uhr
· Online seit 01.01.2000, 00:00 Uhr
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Langjährige Untreue ist gemäss Bundesgericht kein Grund zur Kürzung oder Streichung der Scheidungsrente. Es hat die Berufung eines St. Gallers abgewiesen, der seiner Frau wegen ihren Seitensprüngen keinen Unterhalt zahlen wollte.
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