vbl-Chauffeur wegen fahrlässiger Tötung in Kriens verurteilt

12.06.2015, 13:10 Uhr
· Online seit 21.01.2014, 12:43 Uhr
Kantonsgericht bestätigt Urteil des Bezirksgerichts
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Ein Chauffeur der vbl habe bei einem Unfall in Kriens vor vier Jahren fahrlässig gehandelt. Zu diesem Schluss kommt das Luzerner Kantonsgericht als zweite Instanz in einem Urteil und bestätigt damit das Urteil des Bezirksgerichts Kriens. Der Chauffeur wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 8000 Franken verurteilt. Dazu muss er eine Busse und die Gerichtskosten bezahlen.

Zu früh wieder eingebogen
Der vbl-Chauffeur hatte am Pfingstmontag vor vier Jahren einen Velofahrer überholt. Dieser stürzte dabei und verletzte sich tödlich. Der Chauffeur habe einen Velofahrer mit zu wenig Abstand überholt und sei zu früh wieder eingebogen, urteilt nun das Kantonsgericht. Dass der Velofahrer betrunken gewesen sei, habe keinen massgeblichen Einfluss auf den Unfall gehabt.

vbl will Urteil weiterziehen
Die vbl will das Urteil nach Absprache mit dem betroffenen Chauffeur ans Bundesgericht weiterziehen. Der Velofahrer sei stark betrunken gewesen und möglicherweise selbst Schuld am Unfall, sagte vbl-Direktor Norbert Schmassmann auf Anfrage von Radio Pilatus.

veröffentlicht: 21. Januar 2014 12:43
aktualisiert: 12. Juni 2015 13:10

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