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Wie viel Privatsphäre hat man am Arbeitsplatz?

Wie viel Privatsphäre hat man am Arbeitsplatz?

12.06.2015, 12:10 Uhr
· Online seit 28.01.2013, 12:37 Uhr
Datenschützer veröffentlicht Broschüre
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Wie viel Privatsphäre hat jemand am Arbeitsplatz? Diese Frage beschäftigt immer wieder die Datenschützer und auch die Arbeitsgerichte. Der Eidgenössische Datenschützer informiert nun mit einer neuen Broschüre, welche Rechte man als Arbeiternehmer im Bereich Privatsphäre und Datenschutz am Arbeitsplatz hat. Konflikte gibt es unter anderem bei der Aufzeichnung des Internet- beziehungsweise des Mail-Verkehrs oder, wenn Videokameras installiert sind. Eine Knacknuss ist beispielsweise die Frage, wie weit Chefs privates Surfen ihrer Angestellten zulassen müssen.

Die Broschüre des Datenschützers empfiehlt, klare Regeln zu erlassen und diese zu kommunizieren. Verhält sich jemand auffällig, sollen Daten erst nach einer allgemeinen Warnung auf die Person bezogen ausgewertet werden. Die siebenseitige Broschüre des Datenschutzbeauftragten kann gratis über www.derbeauftragte.ch heruntergeladen werden.

veröffentlicht: 28. Januar 2013 12:37
aktualisiert: 12. Juni 2015 12:10

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