Lockerungen

5 Punkte: Das ist heute vom Bundesrat zu erwarten

· Online seit 24.02.2021, 06:18 Uhr
Heute Nachmittag wissen wir, wie unser Leben in den kommenden Monaten aussehen wird – der Bundesrat präsentiert die definitiven Lockerungsschritte. Das musst du jetzt wissen.
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Was will der Bundesrat?

Der Bundesrat hat vergangenen Mittwoch seinen Fahrplan für die nächsten Monate vorgestellt. Er will «risikobasiert und schrittweise» vorgehen:

Erster Öffnungsschritt am 1. März: Die erste Lockerung des Shutdowns umfasst die Öffnung von Läden mit Gütern des nichttäglichen Bedarfs, ebenfalls sollen Museen und Freizeitangebote (etwa Zoos und Erlebnisparks) in Aussenbereichen wieder Besucherinnen und Besucher empfangen können. Auch darf draussen wieder Tennis oder Fussball gespielt werden, allerdings mit maximal fünf Personen. Wettkämpfe und Veranstaltungen im Breitensport bleiben verboten. Im Freien sollen sich wieder bis zu 15 Personen treffen dürfen. Aktuell gilt eine Obergrenze von fünf Personen. Es muss weiterhin in vielen Lebensbereichen eine Maske getragen werden.

Quelle: CH Media Video Unit

Zweiter Öffnungsschritt am 1. April: Gastronomen dürfen, pünktlich vor Ostern, Gäste im Freien bewirten. Auch ist vorgesehen, dass Kultur- und Sportveranstaltungen wieder mit Publikum – «in eng begrenztem Rahmen» – möglich sind. Voraussetzung für diese Lockerungen ist, dass die epidemiologische Lage diese zulässt: Die Positivitätsrate muss unter fünf Prozent liegen und die Intensivplätze mit Covid-19-Patienten dürfen nur zu einem Viertel belegt sein. Die Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage muss unter 1 liegen.

Was fordern die Kantone?

Die Konsultation lief eine Woche. Die Zentralschweizer Kantone sind nur bedingt einverstanden mit den Plänen des Bundesrats: Sie finden, dass die Lockerungsschritte zu zögerlich vorgenommen werden – und fordern eine Öffnung der Aussenbereiche der Beizen bereits ab 1. März. Der Kanton Luzern befürwortet ein schweizweit einheitliches Vorgehen und will, dass die Restaurants so rasch wie möglich vollständig öffnen dürfen, sofern dies die epidemiologische Lage zulässt. Die Nidwaldner Kantonsregierung betont in seiner Stellungnahme an den Bund, dass die Gastronomie bereits ab dem 1. März  wieder öffnen soll. Im zweiten Öffnungsschritt, der laut der Nidwaldner Regierung nicht erst in vier Wochen erfolgen soll, sollen vor allem im Sportbereich weitere Lockerungen gemacht werden. Und auch der Kanton Schwyz will, dass die Gastronomiebetriebe und die Bereiche Kultur, Freizeit und Sport ebenfalls bereits ab 1. März mit entsprechenden Schutzmassnahmen öffnen.  Weiter gehen als der Bundesrat will auch der Kanton Uri und fordert etwa, dass Sport für bis 20-Jährige ab März wieder möglich wird. Auch will Uri ab April Sonderregelungen für religiöse Veranstaltungen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass der Bundesrat nachgibt?

Die Chancen sind klein, dass der Bundesrat seinen Fahrplan komplett umkrempelt. Es sind höchstens kleine Änderungen nach der Vernehmlassung der Kantone zu erwarten.

Was ist neben den genannten Lockerungen geplant?

Der Bundesrat will der Bevölkerung einen Anreiz geben, sich impfen zu lassen, indem sie in gewissen Bereichen von Privilegien profitieren kann. Gemäss Informationen des «Blick» sollen nachweislich geimpfte Personen etwa wieder (vereinfacht) einen Club, eine Theatervorstellung oder ein Fitnesscenter besuchen können. Auch sei es möglich, dass Geimpfte in Innenräumen von Restaurants essen dürfen. Das Portal zitiert ein ihm vorliegendes Geheimpapier: «Betreiber und Veranstalter müssten in diesem Fall einen entsprechenden Nachweis einer vollständig durchgeführten Impfung verlangen.» Wer sich nicht impfen lassen kann, etwa aufgrund einer Schwangerschaft, einer Allergie oder eines fehlenden Termins, soll nicht benachteiligt werden. In einem solchen Fall müsse unter Umständen ein negatives Testergebnis dargelegt werden.

Die Regelung soll laut «Blick» erst im Mai oder Juni zum Tragen kommen, wenn auch die breite Bevölkerung sich impfen lassen kann. Eine zusätzliche gesetzliche Grundlage sei hierfür nicht nötig. Unklar ist noch, ob auch Firmen ihre geimpften Mitarbeitenden bevorzugen dürfen. Sobald die Herdenimmunität erreicht ist, soll die Privilegierung enden.

Wie ist die epidemiologische Lage?

Am Dienstag meldete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 1131 Neuinfektionen und 14 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Vor einer Woche waren es 1075 neue Fälle und 35 Todesfälle gewesen – die Zahlen stagnieren und lassen gemäss Experten erste Lockerungen zu. Die Reproduktionszahl, die aussagt, wie viele Personen durchschnittlich von einer infizierten Person angesteckt werden, lag am 12. Februar, gemäss neuesten Berechnungen von gestern Dienstag, bei 0,92 und ist leicht angestiegen. Fälle mit mutierten Virusvarianten sind auf dem Vormarsch, bislang wurden 8366 derer nachgewiesen.

(lag/gea)

veröffentlicht: 24. Februar 2021 06:18
aktualisiert: 24. Februar 2021 06:18
Quelle: FM1Today / PilatusToday

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