70 Schweizer wegen Aufenthalt während Ausgangssperre gebüsst
Geschäfte und Restaurants sind auch auf der anderen Seite der Grenze geschlossen zudem gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Trotz allem hält das einige Schweizer nicht davon ab, sich in der Grenzstadt Konstanz aufzuhalten. Nach Einführen der Ausgangsbeschränkung mussten rund 70 Schweizerinnen und Schweizer gebüsst werden, wie das «St.Galler Tagblatt» schreibt. Sie alle hatten keinen triftigen Grund, wieso sie sich auf öffentlichen Strassen und Plätzen aufhielten. Erlaubt ist der Aufenthalt nur bei einer beruflichen Fahrt oder einem medizinischen Notfall.
Die Polizei Konstanz hatte dazu nächtliche Kontrollen beispielsweise bei der Rheinbrücke durchgeführt. Die Personen mussten 55 Euro Busse bezahlen. Bei den 70 Personen würde es sich alles um Verstösse vor Weihnachten handeln. In der Zeit nach den Festtagen habe es deutlich weniger Bussen gegeben, es wurden aber auch deutlich weniger Fahrzeugkontrollen durchgeführt, wie die Pressestelle der Stadt bekanntgibt. Angezeigt wurden danach vor allem Fussgänger. Schweizer waren fast keine mehr darunter.
Die Ausgangssperre in Baden-Württemberg wurde am 11. Februar aufgehoben. Die Schweiz bleibt für Deutschland aber nach wie vor ein Risikogebiet. Daher muss bei der Einreise ein negativer Coronatest vorgelegt werden.
(red.)