Ab Wochenende Treffen mit bis zu 30 Leuten erlaubt
Das Wichtigste in Kürze:
Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai von bisher fünf auf 30 Personen erhöht.
Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Dazu gehören etwa Familienanlässe, Messen, Konzerte, Theatervorstellungen oder Filmvorführungen, aber auch politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen. Dasselbe gilt für Sportveranstaltungen.
Restaurationsbetriebe: grössere Gruppen erlaubt In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben, und Aktivitäten wie Billard oder Live-Musik sind wieder möglich. Bei Gruppen von mehr als vier Leuten muss allerdings mindestens eine Person die Kontaktdaten angeben.
#CoronaInfoCH Was wird in der Schweiz anders ab dem Samstag, 6. Juni 2020? Was ist neu erlaubt oder geöffnet, was ist weiterhin verboten? (BK) pic.twitter.com/xpjdH7E9Ff
— André Simonazzi (@BR_Sprecher) May 27, 2020
Hier gibt es mehr Details zu den Corona-Lockerungen.
Quelle: CH Media Video Unit