Schweiz

Alle Schwingfeste bis Ende August abgesagt

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Alle Schwingfeste bis Ende August abgesagt

29.04.2020, 18:03 Uhr
· Online seit 29.04.2020, 18:00 Uhr
Das vom Bundesrat verkündete Versammlungsverbot von über 1‘000 Personen bis Ende August 2020 verunmögliche die Durchführung von Schwingfesten, wie der Eidgenössische Schwingerverband heute Nachmittag bekannt gegeben hat.
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Es sei in der Verantwortung der Teilverbände ob und wann allenfalls im Herbst 2020 - wenn per 1. September das Versammlungsverbot von 1‘000 Personen gelockert würde - Schwingfeste stattfinden werden, wie der Eidgenössische Schwingerverband bekannt gibt.

Der Aktivenrat des ESV hat dem Zentralvorstand mitgeteilt, dass vor einem Schwingfest eine Schwing-Trainingsphase von rund sechs Wochen notwendig sei, damit die Automatismen gegeben sind und somit die Verletzungsgefahr auf ein Minimum beschränkt werden könne.

1‘000 Personen an einem Schwingfest sind inklusive der Schwinger, der Funktionäre, der Helfer und der Zuschauer zu verstehen. Der Zentralvorstand werde zusammen mit den Teilverbänden nun nach Lösungen suchen um den Schwingfestkalender 2021 lösungsorientiert zur Befriedigung aller Ansprechgruppen ausgestalten zu können.

ISAF und Rigi Schwingen betroffen

Damit können auch das Innerschweizer Schwing- und Älplerfest sowie die Bergfeste auf der Rigi, dem Stoos und auf dem Brünig in diesem Jahr nicht wie geplant stattfinden. Ob diese verschoben oder ganz abgesagt werden, ist noch nicht bekannt.

Der Eidgenössische Schwingerverband (ESV) sei sich bewusst, dass die Kampfsportarten sicher nicht gleich behandelt werden wie Einzelsportarten und auch Mannschaftssportarten bei denen die übergeordneten Grundsätze vor allem im Bereich des Social-Distancing (2-Meter-Mindestabstand zwischen allen Personen und kein Körperkontakt) eingehalten werden können.

Schwingen wird nicht dem Profisport zugeordnet

Wenn das Training beim Schwingen als Teil der Kampfsportarten nach einem Bundesratsbeschlusses in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wieder erlaubt sein wird, dann soll es für alle momentan 5'840 versicherten (lizenzierten) Aktiv- und Jungschwinger möglich sein. Um ein geregeltes Schwingtraining in einer Schwinghalle wieder aufzunehmen, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  1. Erlaubt sind Gruppierungen von mindestens 20 Personen.
  2. Das Social-Distancing ist aufgehoben.
  3. Das Schwingtraining findet in den meisten Fällen auf Sägemehl statt. Aus diesem Grund müssen die Garderoben uneingeschränkt benutzt werden können (inkl. Duschen).

Deshalb ist die Trainingssperre (Schwingtraining) für alle Schwinger und Jungschwinger laut dem Eidgenössischen Verband solange aufrecht zu erhalten, bis der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Lockerungen bekannt gibt.

veröffentlicht: 29. April 2020 18:00
aktualisiert: 29. April 2020 18:03
Quelle: PilatusToday

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