Zollverwaltung

Armee unterstützt die Eidgenössische Zollverwaltung

· Online seit 31.03.2020, 13:53 Uhr
Um 14:00 Uhr Point de presse über den Armeeeinsatz bei der Eidgenössischen Zollverwaltung.
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Aktuelle Situation

Das veränderte Grenzregime infolge COVID-19 stellt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) vor personelle Herausforderungen, insbesondere in der längeren Durchhaltefähigkeit. Seit dem Freitag, 27. März 2020 wird sie deshalb von der Armee mit Militärpolizisten und einem Milizbataillon unterstützt, wie der Bund auf ihrer Webseite schreibt.

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit COVID-19 in den vergangenen Wochen schrittweise entschieden, an den Grenzen zu Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich Schengen-Grenzkontrollen einzuführen und die Einreise in die Schweiz zu beschränken. Dies dient dazu, die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten. Um diese Aufgaben gezielt umzusetzen, hat die EZV kleinere Grenzübergänge schweizweit geschlossen und den Grenzverkehr auf grössere Grenzübergänge kanalisiert.

Berufspersonal und Miliz der Armee

Diese verschärften Massnahmen an der Grenze und die erforderlichen Kontrollen im Zwischengelände können von der EZV mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht über eine längere Zeit aufrechterhalten werden. Deshalb haben das Eidgenössische Finanzdepartement und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport dem Bundesrat die Unterstützung durch die Armee beantragt. Dies im Rahmen des Einsatzes von bis zu 8000 Armeeangehörigen, den der Bundesrat am 16. März dieses Jahres beschlossen hat. Die Unterstützung wurde gestützt auf die Verordnung vom 3. September 1997 über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst (SR 513.72) gewährt. Seit heute unterstützen 50 Angehörige der Militärpolizei (Berufspersonal) und ein Milizbataillon die EZV entlang der Schweizer Grenze.

Einsatzbezogene Ausbildung

Die Angehörigen der Armee werden in verschiedenen Bereichen tätig sein, so beispielsweise für Sicherungsaufgaben im Bereich des Personenverkehrs, Unterstützungsleistungen bei der Verkehrskanalisierung und Unterstützung bei der Überwachung von Grenzübergängen und Geländeabschnitten. Sie leisten ihren Dienst bewaffnet. Vorgängig erhielten die Armeeangehörigen eine einsatzbezogene Ausbildung. Diese umfasste unter anderem klar definierte Einsatz- und Verhaltensregeln und detailliert festgelegte Kompetenzen. Den Anordnungen der eingesetzten Angehörigen der Armee ist Folge zu leisten. Widerhandlungen können mit Ordnungsbussen oder in einem Strafverfahren geahndet werden.

Der Einsatz ist vorerst bis Ende Juni befristet.

veröffentlicht: 31. März 2020 13:53
aktualisiert: 31. März 2020 13:53
Quelle: PilatusToday

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