Der Angeklagte wurde vom Bundesstrafgericht in Bellinzona des Mordes, der Körperverletzung, der versuchten Brandstiftung und Explosion, der Bedrohung, der Propaganda für den Islamischen Staat (IS) und des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig befunden. In Bezug auf einige der Propagandataten wurde er freigesprochen.
Die Dauer der Untersuchungshaft – 1307 Tage – wird von der Strafe von 20 Jahren abgezogen. Die Gefängnisstrafe ist mit einer institutionellen therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung verbunden.
Verteidigung forderte Strafe «mit einem Ende»
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren für Mord und eine Verwahrung gefordert. Die Verteidigerin des Angeklagten ging ebenfalls von einem Mord aus. Sie lehnte jedoch die von der Bundesanwaltschaft geforderte Verwahrung ab und forderte eine Strafe «mit einem Ende», damit ihr Mandant eine Perspektive habe.
Psychiatrische Sachverständige waren zu dem Schluss gekommen, dass der 29-jährige Angeklagte aufgrund einer einfachen Schizophrenie mittelgradig vermindert schuldfähig sei. Sie äusserten sich zurückhaltend zu den Chancen einer stationären therapeutischen Behandlung oder der Zweckmässigkeit einer regulären Verwahrung.
Verwirrende und widersprüchliche Aussagen des Angeklagten
Der Angeklagte selber hatte während der dreitägigen Hauptverhandlung verwirrende und widersprüchliche Aussagen gemacht und seine Taten mit seiner Faszination für die Terrormiliz Islamischer Staat erklärt.
Bei der Messerattacke hatte der türkisch-schweizerische Doppelbürger am 12. September 2020 in einem Kebab-Laden in Morges auf einen jungen Portugiesen eingestochen und den 29-Jährigen dabei getötet. Ein Jahr zuvor hatte er versucht, eine Tankstelle in Prilly VD anzuzünden. (sda/jaw)