Trügerische Sicherheit

Aufgepasst auf diese Krankenkassen-Fallen bei ungeborenen Babys

· Online seit 20.02.2024, 14:51 Uhr
Häufig schliessen Eltern für ihren Nachwuchs bereits vor der Geburt eine Zusatzversicherung ab. Comparis hebt allerdings den Mahnfinger. Viele Krankenkassen haben Klauseln eingebaut, welche im Nachhinein eine Leistungsreduktion ermöglichen.
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«Eltern wird empfohlen, ihr Kind schon vor der Geburt bei der Krankenkasse anzumelden und im Besonderen, ohne das Risiko einer Gesundheitsprüfung fürs Baby Zusatzversicherungen abzuschliessen», schreibt das Schweizer Preisvergleichsportal «Comparis» in einer Mitteilung. Und dies werde von Eltern auch häufig umgesetzt.

Allerdings, so die Analysen, hätte sich bei vielen Kassen die Praxis geändert und die Eltern wiegen sich in trügerischer Sicherheit. «Selbst für Geburtsgebrechen werden für Spitalzusatzversicherungen fast ausnahmslos Ausschlüsse, Vorbehalte oder höhere Prämien angewendet.»

Herzfehler, Epilepsie oder Trisomie 21

Treten Geburtsgebrechen auf, seien diese genetisch bedingt oder entstehen erst während der Schwangerschaft oder der Geburt, drohen nachträgliche Leistungsreduktionen. Dies könne beispielsweise bei angeborenen Herzfehlern, Epilepsie oder Trisomie 21 der Fall sein.

«Faktisch haben somit Kinder keine Chance auf Flex-, Halbprivat- oder Privatspitalversicherungen, selbst wenn sie von ihren Eltern vor der Geburt versichert werden, falls nach der Geburt vorher nicht bekannte, sogenannte ‹Geburtsgebrechen› festgestellt werden», so Comparis-Krankenkassenexperte Felix Schneuwly.

Comparis: Irreführende Versprechen

Der Teufel findet sich dabei wie so oft im Kleingedruckten. Bei Swica sei die Leistungseinschränkung am «krassesten», teilt Comparis mit. Auch wenn auf der Webseite ein problemloser Wechsel von halbprivat auf privat bis zum 40. Lebensjahr ohne Gesundheitsprüfung angepriesen werde, die Realität gestalte sich anders. Die Krankenkasse behält sich nämlich vor, eine Zusatzversicherung dennoch abzulehnen – auch bei Geburtsgebrechen.

Ein ähnliches Bild bei der EGK. Es werde mit vielen Vorteilen geworben, unter den «Ergänzenden Versicherungsbestimmungen» würden jedoch Vorbehalte angebracht. Experte Schneuwly fasst zusammen: «Das Versprechen, beim vorgeburtlichen Vertragsabschluss keine Gesundheitsprüfung zu machen, ist irreführend, wenn es dann nach der Geburt doch eine gibt.»

Es geht um Komfort bei Spitalbehandlungen

Gemäss den Analysen sei ein Abschluss einzig bei der CSS, bei Groupe Mutuel und der Sanitas möglich. Transparent seien die Krankenkassen Atupri, Assura, Concordia, Helsana und KPT. Bei diesen Kassen sei ein vorgeburtlicher Abschluss einer Spital-Privatversicherung gar nicht erst möglich.

Aber: Bei der CSS-Spitalversicherung und bei Sanitas sei der Abschluss ohne nachträgliche Gesundheitsprüfung nur möglich, falls mindestens ein Elternteil ebenfalls Kunde bei der Kasse ist.

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«Immerhin: Um Leben und Tod geht es nicht, sondern um den Komfort bei Spitalbehandlungen», schreibt Comparis. Alle angefragten Krankenkassen würden auch bei einer vorgeburtlichen Anmeldung vorbehaltlos den Zugang zu Babyprodukten und diversen ambulanten Zusatzversicherungen ermöglichen.

(red.)

veröffentlicht: 20. Februar 2024 14:51
aktualisiert: 20. Februar 2024 14:51
Quelle: PilatusToday

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