Schweiz

Banken dürfen Namen von Kunden und Mitarbeitern herausgeben

Banken dürfen Namen von Kunden und Mitarbeitern herausgeben

11.06.2015, 16:35 Uhr
· Online seit 14.04.2012, 09:07 Uhr
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Der Bundesrat hat im Steuerstreit mit den USA erneut nachgeben. 11 Schweizer Banken dürfen den internen E-Mail-Verkehr an die amerikanischen Behörden weiterleiten. Dies sofern es um Geschäfte zwischen den Banken und amerikanischen Kunden geht. Laut den Recherchen der Zeitung Tagesanzeiger dürfen die Banken dabei auch die Namen ihrer Mitarbeiter weitergeben. Selbst die Namen von Dritten wie externe Vermögensverwalter und Anwälte sollen die Banken nennen dürfen. Noch im Februar hatte der Bund die Lieferung solcher Daten an die amerikanischen Behörden strikt verboten.

veröffentlicht: 14. April 2012 09:07
aktualisiert: 11. Juni 2015 16:35

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