Schweiz

Bund plant Ausreisefristen für Ukrainerinnen und Ukrainer

Schutzstatus S

Bund plant Ausreisefristen für Ukrainerinnen und Ukrainer

04.10.2023, 09:01 Uhr
· Online seit 04.10.2023, 07:41 Uhr
Ein Konzept zur Aufhebung des S-Status des Bundes rechnet damit, dass geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer schon in eineinhalb Jahren in ihre Heimat zurückreisen. Die Frist soll sechs bis neun Monate betragen. Lernende können länger bleiben.
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Nach Ausbruch des Ukraine-Kriegs aktivierte der Bundesrat den Schutzstatus S. Dank diesem erhalten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht. Lange sollen die Ukrainerinnen und Ukrainer davon aber nicht mehr profitieren können.

Aktuell gilt der Status bis zum 4. März 2024. Laut «Blick» besteht die Chance, dass die Schweiz diesen wie die EU ein letztes Mal bis 2025 verlängert. Die Zeitung beruft sich dabei auf das ihr vorliegende Umsetzungskonzept des Bundes zur Aufhebung des S-Status.

Eingestellte Angriffe

Im fiktiven «Basisszenario» des Konzepts schreibt der Bund, dass die Intensität der Kämpfe abgenommen habe. Die Fronten hätten sich verfestigt. Russland habe die Angriffe auf ukrainische Städte eingestellt. Einzig an der unmittelbaren Frontlinie komme es noch sporadisch zu Gefechten.

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«Der Konflikt hat sich in einen Stellungskrieg mit kaum nennenswerten Gebietsgewinnen verwandelt», zitiert die Zeitung weiter aus dem Konzept. Russland kontrolliere den Oblast Luhansk weitestgehend sowie Teile der Oblaste Donezk, Saporischschja und Cherson.

Gestaffelte Ausreisefristen und fixe Frist 

In der Ukraine fallen nach wie vor Bomben. Trotzdem könnte die Ausreise laut Konzept schon in eineinhalb Jahren beginnen. Der Bund prüft zwei Varianten: gestaffelte Ausreisefristen für verschiedene Gruppen und eine fixe Frist für alle.

Das «Basisszenario» geht davon aus, dass rund 90'000 Ukrainerinnen und Ukrainern in der Schweiz 70'000 ausreisepflichtig wären. Nach der Aufhebung des S-Status würden rund 56'000 freiwillig zurückreisen, 14'000 nicht.

Lernende werden gebraucht

Das Projektteam empfiehlt eine einheitliche Ausreisefrist von sechs bis neun Monaten. Lernende hingegen sollen vorerst bleiben können. Das Konzept begründet dies mit den Lehrstellen, die in vielen Wirtschaftsbranchen offen seien. Mit einer Ausnahme von Lernenden soll es eine einheitliche Ausreisefrist von sechs bis neun Monaten geben.

Für die Rückkehrhilfen rechnet der Bund mit 123 beziehungsweise 191 Millionen Franken – je nach Variante.

(bza)

veröffentlicht: 4. Oktober 2023 07:41
aktualisiert: 4. Oktober 2023 09:01
Quelle: Today-Zentralredaktion

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