Justiz

Bundesgericht bestätigt Strafe gegen früheren Schwyzer Sportchef

· Online seit 27.10.2023, 12:57 Uhr
Die vom Schwyzer Kantonsgericht ausgesprochene Strafe gegen einen früheren Leiter des Schwyzer Sportamts ist angemessen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des einstigen Staatsangestellten abgewiesen.
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Der ehemalige Leiter des Schwyzer Sportamts liess während Jahren total 1,8 Millionen Franken pflichtwidrig auf ein Konto überweisen, über das er faktisch alleine verfügte. Den grossen Teil des Geldes setzte er ein, um Sportler zu unterstützen. Er umging damit das Sportförderung-Reglement und einen Beschluss des Regierungsrats. Einige Zehntausend Franken verwendete er für private Zwecke.

Nach einem Freispruch des Schwyzer Strafgerichts 2018, verurteilte das Kantonsgericht den Mann 2020 ein erstes Mal wegen ungetreuer Amtsführung. Das Bundesgericht stützte 2021 zwar die Qualifikation der Tat, es gab den Fall aber an das Kantonsgericht zurück, weil dieses das Verschulden als zu schwer beurteilt habe.

Das Kantonsgericht reduzierte 2022 die Strafe und sprach eine bedingte Geldstrafe zu 90 Tagessätzen aus. Im ersten Prozess hatte es den früheren Amtsleiter zusätzlich zur Geldstrafe auch zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Der Verurteilte akzeptierte aber auch dieses Strafmass nicht und gelangte, mit der Forderung nach einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen, erneut ans Bundesgericht. Das Bundesgericht kam aber zum Schluss, dass das Kantonsgericht ein korrektes Urteil gefällt habe. Es sei den Anweisungen, welche das Bundesgericht in seinem ersten Urteil von 2021 erteilt habe, «vorbehaltlos» gefolgt.

(sda)

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veröffentlicht: 27. Oktober 2023 12:57
aktualisiert: 27. Oktober 2023 12:57
Quelle: PilatusToday

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redaktion@pilatustoday.ch