Schweiz

Bundesrat schafft gesetzliche Grundlage für SwissCovid-App

· Online seit 20.05.2020, 14:43 Uhr
Der Bundesrat hat am Mittwoch die gesetzlichen Grundlagen für die neue SwissCovid-App verabschiedet. Wie bereits angekündigt, ist die Benutzung freiwillig. Auch darf der Standort der Nutzer nicht erfasst werden.
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Mit dem geänderten Epidemiengesetz erhält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Möglichkeit, ein Proximity-Tracing-System zu betreiben, mit dem die Weiterverbreitung des Coronavirus eingedämmt werden soll. Die App ergänzt das herkömmliche Contact Tracing der Kantone, mit dem Infektionsketten nachverfolgt werden.

Am Mittwoch hat der Bundesrat die gesetzliche Grundlage verabschiedet. Die Nutzung der App ist freiwillig. Ob jemand teilnimmt oder nicht, darf keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben. Die bearbeiteten Daten dürfen einzig für die Benachrichtigung von Personen verwendet werden, wenn diese möglicherweise dem Virus ausgesetzt waren. Zudem werden die Daten dezentral gespeichert und keine Standortdaten erfasst. Die technischen Details und der Quellcode sind öffentlich. Die App wird ausschliesslich zur Bekämpfung des Coronavirus eingesetzt.

Über die Vorlage berät das Parlament in der Sommersession. (rwa)

veröffentlicht: 20. Mai 2020 14:43
aktualisiert: 20. Mai 2020 14:43
Quelle: CH Media

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