Keine Verschiebung

Bundesrat will OECD-Mindeststeuer Anfang 2024 einführen

· Online seit 22.12.2023, 13:57 Uhr
Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz künftig mit einem Steuersatz von mindestens 15 Prozent besteuert. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, einen Teil der OECD/G20-Steuerreform wie geplant per 1. Januar 2024 einzuführen. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse ist nicht erfreut.
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Im weltweiten Kampf gegen Steueroasen haben sich 140 Länder darauf geeinigt, grosse Konzerne global mit einem Mindestsatz von 15 Prozent zu besteuern. Auch die Schweiz will den Plan der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der G20 – ein Zusammenschluss der 19 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer – umsetzen.

Betroffen sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen – und damit rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen. Der Bundesrat schätzt, dass die neue OECD-Mindeststeuer zwischen 1 und 2,5 Milliarden Franken in die Kassen spülen wird. Davon entfallen 75 Prozent (rund 800 Millionen bis 2 Milliarden Franken) auf die Kantone und 25 Prozent (rund 250 bis 650 Millionen Franken) auf den Bund.

Economiesuisse hält rasche Einführung für riskant

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse zeigt sich wenig begeistert von der Einführung der OECD-Mindeststeuer für grosse Unternehmen bereits Anfang Januar. Der Bundesratsentscheid vom Freitag sei riskant – immerhin setze die Mehrheit der Staaten, die sich auf die Steuer geeinigt hätten, die Regelung noch nicht um. Den damit verbundenen Nachteil für die Schweizer Unternehmen gelte es so rasch wie möglich mit Standortmassnahmen wettzumachen.

Das forderte Economiesuisse in einer Mitteilung von Freitag. Bund und Kantone stünden in der Verantwortung, mit gezielten Massnahmen die Standortattraktivität der Schweiz sicherzustellen und die Wertschöpfung der internationalen Unternehmen sowie die damit verbundenen Arbeitsplätze und Steuerzahlungen im Land zu halten. Economiesuisse begrüsse allerdings, dass zumindest auf die internationale Ergänzungssteuer vorerst verzichtet werde, hiess es.

Kommissionen hatten Verschiebung empfohlen

Mit der Inkraftsetzung per 1. Januar 2024 werde verhindert, dass Steuersubstrat ins Ausland abfliesse, schrieb das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in einer Mitteilung. Die grosse Mehrheit der EU-Staaten sowie weitere westliche Industrienationen wie Grossbritannien und Südkorea setzten das Regelwerk ebenfalls per Anfang 2024 in Kraft.

Trotzdem wartete der Bundesrat bis zum letzten Moment zu: Mitte November hatten die Wirtschaftskommissionen beider Räte der Landesregierung empfohlen, die Verschiebung der Inkraftsetzung der Mindestbesteuerung um vorerst ein Jahr zu prüfen. Das lehnte der Bundesrat nun ab.

Folge von Abstimmung im vergangenen Juni

Die Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit einer Verordnungsänderung, welche die Erhebung einer neuen Ergänzungssteuer im Inland vorsieht. Dafür war eine Verfassungsänderung notwendig. Volk und Stände hatten diese im vergangenen Juni deutlich gutgeheissen. Nach sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament ein Bundesgesetz vorlegen.

(sda)

veröffentlicht: 22. Dezember 2023 13:57
aktualisiert: 22. Dezember 2023 13:57
Quelle: Today-Zentralredaktion

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