Bundesgericht

Centre Le Corbusier: Galeristin Weber unterliegt vor Bundesgericht

· Online seit 18.06.2020, 12:05 Uhr
Die Stadt Zürich hat sich nicht dazu verpflichtet, für das Centre Le Corbusier eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu schaffen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es hat eine Beschwerde von Heidi Weber, der Erschafferin des Pavillons, abgewiesen.
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Das Fazit des Bundesgerichts im am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist deutlich: Die Verhandlungen der Stadt Zürich mit Weber führten nicht zu einem Vertrag. Deshalb muss die Stadt keine Stiftung schaffen, dieser kein Baurecht einräumen und den Pavillon nicht an diese übertragen. Die Lausanner Richter bestätigen damit den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts.

Die Galeristin und Sammlerin Heidi Weber ist hingegen der Ansicht, ihr sei in den Verhandlungen mit der Stadt Zürich zugesichert worden, dass der Pavillon in eine öffentlich-rechtliche Stiftung übertragen werde. Sie leitete diese Forderung unter anderem aus einem als «Letter of Intent» bezeichneten Dokument ab.

Darin wird ausgeführt, dass es Stadtpräsidentin Corine Mauch ein grosses Anliegen sei, das Bauwerk nachhaltig für die Öffentlichkeit zu sichern. Sie würde sich für die Schaffung einer Stiftung einsetzen.

Aus diesem Dokument sowie aus anderen Schreiben und Mail lässt sich gemäss Bundesgericht jedoch nicht ein Vertrag ableiten. Die Behörden hätten Weber zudem wiederholt darauf hingewiesen, dass Stadtrat und Gemeinderat das Vorhaben gutheissen und das notwendige Stiftungskapital sprechen müssten.

Verein abgelehnt

Weber war die treibende Kraft hinter dem 1967 eröffneten Kubus mit der auffällig farbigen Fassade. Der Pavillon ist das einzige Gebäude, das Charles-Edouard Jeanneret, alias Le Corbusier, in der Deutschschweiz realisierte.

Weber bezahlte damals den Pavillon, und die Stadt stellte die Parzelle am Zürichhorn im Baurecht für 50 Jahre unentgeltlich zur Verfügung. Noch vor dem Heimfall im Mai 2014 führten die Stadt und Weber Verhandlungen zur Zukunft des Museums.

Die Idee, eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu schaffen, musste aufgegeben werden, weil im Januar 2018 das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Kraft trat. Dieses lässt keine öffentlich-rechtlichen Stiftungen mehr zu. Aus diesem Grund schlug die Stadt die Gründung eines Vereins vor, was Weber jedoch ablehnte. (Urteil 2C_1085/2019 vom 8.5.2020)

veröffentlicht: 18. Juni 2020 12:05
aktualisiert: 18. Juni 2020 12:05
Quelle: sda

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