Lockerungen

Coiffeure und Blumenläden dürfen ab dem 27. April öffnen

16.04.2020, 20:07 Uhr
· Online seit 16.04.2020, 14:52 Uhr
Die Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie werden schrittweise gelockert. Am 27. April werden die Einschränkungen für Coiffeurgeschäfte, Baumärkte, Gartencenter und Spitäler aufgehoben. Zwei Wochen später soll der Unterricht wieder aufgenommen werden.
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Die Zahl der Neuansteckungen geht seit zwei Wochen zurück, die Kapazität der Schweizer Spitäler ist bisher nie voll ausgeschöpft worden. Die Ausbreitung der Epidemie habe gebremst werden können, sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Donnerstag vor den Bundeshausmedien.

Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesrat vergangene Woche eine schrittweise Lockerung der Mitte März beschlossenen Einschränkungen in Aussicht gestellt. Nun hat er einen Fahrplan mit drei Etappen vorgelegt. Berset sprach von einer Übergangsphase. Angehörige der Risikogruppen müssten weiterhin geschützt werden. Ein Wiederaufflammen der Epidemie müsse verhindert werden.

Masken nicht obligatorisch

In einem ersten Schritt dürfen am Montag, 27. April, Anbieterinnen und Anbieter «personenbezogener Dienstleistungen» ihre Türen öffnen. Dazu gehören neben Coiffeurgeschäften auch Kosmetiksalons und Nagelstudios. In diesen Geschäften komme es nicht zu grossen Menschenansammlungen, begründete Berset den Schritt. Zudem liessen sich Schutzkonzepte gut umsetzen und Ansteckungsketten leicht zurückverfolgen.

Zudem handle es sich um Dienstleistungen, die die Bevölkerung brauche, sagte Berset. Das gilt auch für medizinische Leistungen, die ebenfalls in der ersten Etappe wieder zugelassen werden. Spitäler dürfen auch nicht dringliche Eingriffe vornehmen, Einschränkungen für Arztpraxen, Zahnärzte, Physiotherapie und medizinische Massagen werden aufgehoben. Damit soll ein Stau bei den Behandlungen verhindert werden.

Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Ab dem 27. April wird zudem die Sortimentsbeschränkung in Lebensmittelläden aufgehoben. Schliesslich hebt der Bundesrat bei Beerdigungen die Limitierung auf den engen Familienkreis auf.

Alle Lockerungen werden von Schutzmassnahmen begleitet, wie Berset sagte. Dazu gehört eine Maskenpflicht für Coiffeure und andere Branchen, die Dienstleistungen an Personen anbieten. Die Details müssten noch erarbeitet werden, sagte Berset.

Eine allgemeine Maskenpflicht für gesunde Personen ist hingegen weiterhin nicht vorgesehen. Eine Maske zu tragen, sei nicht verboten, sagte der Gesundheitsminister. Wichtiger seien aber die Hygienemassnahmen und die Distanzregeln.

Kinder in die Schule

Die zweite Etappe ist für den 11. Mai vorgesehen. Dann soll der Unterricht in den obligatorischen Schulen wieder aufgenommen werden. Zudem dürfen alle Einkaufsläden und Märkte wieder öffnen. Den Entscheid über die zweite Etappe will der Bundesrat am 29. April fällen.

Die dritte Etappe wird frühestens am 8. Juni umgesetzt. Die lange Wartezeit von vier Wochen ist laut Berset nötig, um die Auswirkung der vorangehenden Lockerungen überwachen zu können. Der Übergang von einer Etappe zur nächsten erfolge dann, wenn es zu keinem deutlichen Anstieg von Covid-19-Fällen gekommen sei, schreibt der Bundesrat. Kriterien sind die Anzahl Neuinfektionen, Spitaleinweisungen und Todesfälle sowie die Spitalbelegungszahlen.

In der dritten Etappe sollen Mittel-, Berufs- und Hochschulen wieder Präsenzveranstaltungen abhalten dürfen. Gleichzeitig sollen Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, botanische Gärten und Zoos wieder öffnen und das Versammlungsverbot gelockert werden. Die Details zu dieser Etappe will der Bundesrat am 27. Mai beschliessen.

Unklarheit zu Grossveranstaltungen

Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst. Offen lässt er insbesondere, wie es im öffentlichen Verkehr, im Tourismus und bei den Restaurants weitergehen soll. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga spielte den Ball der Gastronomiebranche zu. Diese könne Konzepte zur etappenweisen Öffnung erarbeiten, sagte sie.

Unklar ist auch, wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden. Diese sind laut Berset mit grossen Risiken verbunden. Bald beginnt jedoch die Festivalsaison. Der Bundesrat will in seiner nächsten Sitzung entscheiden, ob und unter welchen Umständen Festivals oder Sportveranstaltungen durchgeführt werden können.

Prüfen will der Bundesrat zudem, was in Sachen Grenzöffnung möglich ist. Und noch weitere Prüfmöglichkeiten seien in Auftrag gegeben, sagte Sommaruga. Als Beispiel nannte sie die politischen Rechte, Abstimmungen. Auch Parteiversammlungen und damit die Meinungsbildung fielen ja unter das Veranstaltungsverbot.

Auch zur Frage, ob und wann Schwimmbäder geöffnet werden können, habe der Bundesrat noch nichts festgelegt, sagte die Bundespräsidentin. «Die Badi-Frage muss heute noch offen bleiben.»

Quelle: Tele1

veröffentlicht: 16. April 2020 14:52
aktualisiert: 16. April 2020 20:07
Quelle: PilatusToday/sda

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