Grippesaison

Darf ich krank das Haus verlassen und erhalte ich meine Ferien zurück?

15.12.2022, 08:37 Uhr
· Online seit 13.12.2022, 10:29 Uhr
Es ist Grippesaison. Viren zirkulieren und erwischt es einen, heisst es dann erstmal: gesund werden und die Arbeit liegen lassen. Doch was gilt eigentlich am Arbeitsplatz? Was erlaubt ist und was nicht, erfährst du hier.
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Muss ich mich selbst abmelden beim Arbeitgeber?

Liegt man mit einer Grippe im Bett oder ist aufgrund einer Erkältung zu schlapp, um zur Arbeit zu gehen, muss der Arbeitgeber so schnell wie möglich informiert werden. Für Angestellte hat der Arbeitgeber meist eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen, weshalb man weiterhin Lohn bekommt. Eine Lohnfortzahlung gibt es auch bei fehlender Krankentaggeld-Versicherung, die Dauer variiert von Region zu Region.

Brauche ich ein Arztzeugnis?

Es ist dem Arbeitgeber überlassen, ab welchem Krankheitstag er ein Attest verlangt. Dies ist vertraglich festgehalten. In der Regel gilt, dass ab dem dritten Abwesenheitstag ein Arztzeugnis notwendig wird. Einige Arbeitgeber verlangen ein Attest schon ab dem ersten Tag.

Darf ich einkaufen oder spazieren gehen?

Ist man krankgeschrieben, heisst das nicht, dass man das Haus nicht verlassen darf. Arztbesuche und Einkaufen ist jederzeit erlaubt. Bei einer schweren Grippe empfiehlt es sich allerdings, Freunde oder Bekannte um Hilfe zu bitten oder einen Lieferdienst anzurufen, anstatt selbst in den Supermarkt zu gehen.

Anders ist es, wenn man unter Quarantäne steht oder strenge Bettruhe verordnet bekommen hat. Dann gilt: zu Hause bleiben. Sieht ein Arbeitskollege oder der Chef einen beim Spazieren, darf er deswegen keine Kündigung vornehmen. Es braucht immer zuerst eine Abmahnung.

Mein Kind hat die Grippe. Darf ich zu Hause bleiben?

Gemäss dem schweizerischen Arbeitsgesetz müssen Arbeitgeber auf Arbeitnehmer mit Familienpflichten besonders Rücksicht nehmen. Zu den Familienpflichten gehört die Betreuung von minderjährigen Kindern bis zum 15. Lebensjahr. Ist das eigene Kind krank, darf ein Elternteil Urlaub für die Betreuung beantragen. Es muss ein Arztzeugnis vorgewiesen werden, dann muss der Arbeitgeber dem Elternteil bis zu drei Tage für die Betreuung des Kindes freigeben.

Mich hat die Grippe in den Ferien erwischt. Habe ich Anspruch auf erneute Ferien?

Die Enttäuschung mag gross sein, wenn man genau in den Ferien krank wird. Doch die verlorenen Tage kann man nachholen. Ferien dienen dem Erholungszweck, welcher nicht erfüllt ist, wenn einen die Grippe erwischt. Dann muss der Arbeitnehmer informiert werden und ein Arztzeugnis eingeholt werden.

Anspruch auf eine Ferienverschiebung hat man nur, wenn es sich um eine sogenannte Ferienunfähigkeit handelt. Bei einer leichten Erkältung kann man zum Beispiel trotzdem weggehen oder Aktivitäten nachgehen. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer kein Recht auf Nachbezug von Ferien zu.

veröffentlicht: 13. Dezember 2022 10:29
aktualisiert: 15. Dezember 2022 08:37
Quelle: Today-Zentralredaktion

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