Ferien-Fliegerei

Das kannst du bei Flugchaos und Reiseproblemen tun

02.08.2023, 13:47 Uhr
· Online seit 02.08.2023, 09:28 Uhr
Alles ist angerichtet und die Vorfreude auf wohlverdiente Ferien sind in greifbarer Nähe. Doch dann wird dein Flug annulliert, du verpasst den Anschluss oder das Gepäck kommt gar nicht erst an am Zielort. Hier erfährst du, was dann zu tun ist.

Quelle: Hochbetrieb am Flughafen Zürich zum Ferienstart / Beitrag vom 15. Juli 2023 / CH Media Video Unit / Linus Bauer

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Dein Gepäck ist nicht angekommen

«Wir helfen Ihnen zügig und unbürokratisch, wo immer Sie sich gerade befinden.» So kündigt die Swiss ihren Service bei verlorenen oder beschädigten Gepäckstücken an. Wenn dein Gepäck nicht am Zielort ankommt, musst du dies sofort melden. An den meisten Flughäfen kannst du es online und auch am Schalter der Gepäckermittlung tun.

Daraufhin bekommst du eine schriftliche Bestätigung mit einer Vorgangsnummer per E-Mail. Diese solltest du zusammen mit den Flugunterlagen aufbewahren. Das Gepäck sollte so schnell wie möglich nachgesandt werden. Den aktuellen Status der Verspätungsmeldung kannst du auf der Gepäckstatusseite abrufen.

Kommt das Gepäck noch nach fünf Tagen nicht am Zielort an, wird eine detaillierte Suche gestartet. In den meisten Fällen übelnimmt Swiss auch die Kosten für Hygieneartikel oder Kleidung – für die nötigsten Sachen eben, die man am Zielort nun nicht mehr hat. Allerdings gilt dies bei der Heimreise nur in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Produkten, die man beruflich dringend gebraucht hätte.

Der Helpdesk am Flughafen ist schon geschlossen. Wer hilft?

Wer irgendwo gestrandet ist, und nur per Mail oder SMS über Änderungen des Flugbetriebs erfährt, sollte sich am jeweiligen Flughafen an den Helpdesk der Airline wenden. Ist dieser schon geschlossen, bleibt einem nur ein Anruf. Entsprechende Nummern findet man via der Webseiten der Fluggesellschaften unter Kontakt oder Hilfe.

Manchmal verfügt man auch über eine Reiseversicherung und ist sich dessen überhaupt nicht bewusst. Bei einigen Kreditkarten ist zum Beispiel eine Versicherung mit dabei. In einigen Fällen ist diese einfacher zu erreichen als die Airline. Denn oft kommen Kreditkarten mit einer 24-Stunden-Assistance, deren Nummer direkt auf der Karte steht.

Dein Flug wurde annulliert. Bekommst du eine Entschädigung?

Wird dein Flug annulliert, bekommst du in folgenden Fällen keine Ausgleichszahlung: schlechte Wetterbedingungen, politische Instabilität, Streiks, Sicherheitsrisiken und unerwartete Flugsicherheitsmängel. Wer mit einer Schweizer Fluggesellschaft unterwegs ist und grosse Verspätung hat, erhält mit grosser Wahrscheinlichkeit keine Ausgleichsleistung.

Die Swiss führt in ihren Passagierrechten jedoch auf, dass jeder Fluggast ein Recht auf Betreuungsleistung hat. Das bedeutet: Verpflegung in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, gegebenenfalls Hotelübernachtung inklusive Transferkosten und die Möglichkeit für zwei kurze Telefonate oder E-Mails.

Wann lohnt sich eine Reiseversicherung?

Fluggesellschaften bieten Ihre Betreuungs- und Unterstützungsleistung meist automatisch an. Finanzielle Rückerstattungen musst du als Passagier hingegen selbst einfordern. Eine kostenlose erste Anspruchsprüfung kannst du auf dem Portal cancelled.ch durchführen.

Bei Streitigkeiten kannst du mit einer entsprechenden Reiseversicherung Unterstützung durch den Reise-Rechtsschutz beziehen. Diese deckt auch die Annullationskosten, falls du die Reise wegen gesundheitlichen Problemen nicht antrittst, abbrechen oder unterbrechen musst.

Auch eine Fahrzeug- und eine Personenassistance-Versicherung kann je nach Ferien sinnvoll sein. Besonders wertvoll können diese bei teuren Pauschalreisen werden. Wer beruflich viel wichtiges Equipment transportieren muss, wird sicher auch über eine Reisegepäckversicherung nachdenken müssen.

Dein Flug ist überbucht. Was tun?

Oft treten Passagiere ihre Flugreisen aus verschiedenen Gründen nicht an. Damit rechnen die Fluggesellschaften. Um leere Sitze zu vermeiden, verkaufen sie deshalb oft mehr Plätze, als im Flugzeug vorhanden sind. Ist ein Flug überbucht, wird versucht, einzelne Reisende für einen Folgeflug zu gewinnen.

Kannst du wegen einer Überbuchung nicht mitfliegen, gibt es zwei Möglichkeiten: Die eine Option ist, freiwillig auf den Flug zu verzichten. Dann handelst du mit der Airline eine entsprechende Entschädigung in Bargeld oder Guthaben für die Buchung aus. Damit hast du keine weiteren Ansprüche auf Ausgleichsleistungen.

Das andere Szenario ist, dass du wegen Überbuchung unfreiwillig vom Flug ausgeschlossen wirst. Dann muss dich die Fluggesellschaft mit einer Ausgleichszahlung von bis zu 650 Franken entschädigen. Dabei kann die Entschädigung reduziert werden, wenn sich deine Reise nicht um mehr als zwei, drei oder vier Stunden verzögert – je nach Distanz.

Kommst du durch die Überbuchung beim Umsteigeflughafen verspätet an und verpasst deinen Anschlussflug, dann hast du Anspruch auf Rückerstattung der zurückgelegten Strecke und eine kostenlose Rückreise zu Ihrem Abflugort. Auch bei einer Überbuchung hast du das Recht auf Betreuungsleistungen.

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veröffentlicht: 2. August 2023 09:28
aktualisiert: 2. August 2023 13:47
Quelle: ZüriToday

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