Der besagte Fall wird kurz «Schrems II» genannt, benannt nach dem österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems, der bereits zum zweiten Mal wegen Unklarheiten beim Datenschutz geklagt hatte. Das Urteil wird am 16. Juli erwartet.
Konkret soll der EU-Gerichtshof in Luxemburg klären, ob Standardvertragsklauseln und das Privacy Shield - dieses «Schild» regelt den Datentransfers von der EU in die USA - als Basis für die Übermittlung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in die USA ausreichen.
Für die Schweiz ist die Anerkennung ihres Datenschutzes durch die EU als gleichwertig wichtig. Ohne diese hätten Schweizer Unternehmen künftig einen deutlich höheren administrativen Aufwand. Ausserdem könnten Wettbewerbsnachteile entstehen.