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Finanzkommission fordert Unterstützung für Kindertagesstätten

· Online seit 25.04.2020, 15:46 Uhr
Die Finanzkommission des Nationalrats hat über die Nachtragskredite des Bundes in der Coronakrise debattiert und sämtlichen Kreditanträgen zugestimmt. Zusätzlich fordert sie Unterstützung für Kinderbetreuungsangebote.
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«Anders als der Bundesrat sieht die Finanzkommission bei der Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung Handlungsbedarf auf Bundesebene», heisst es in einer Medienmitteilung vom Samstag. Mit 15 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission dem Nationalrat, einen entsprechenden Kredit in Höhe von 100 Millionen Franken zu genehmigen. Damit unterstützt sie einen Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats.

Ebenfalls zu reden gaben in der Finanzkommission die Solidarbürgschaften für Unternehmen. Während die Kommission grossmehrheitlich dem Verpflichtungskredit von 40 Milliarden Franken für Bürgschaften zustimmte, seien die Dauer der Rückzahlungsfrist sowie der Zinssatz «intensiv diskutiert» worden. Schliesslich verabschiedete sie dazu drei Kommissionsmotionen.

Eine erste Motion beauftragt den Bundesrat, die Dauer der Solidarbürgschaften von fünf auf höchstens acht Jahre zu erhöhen. Die Verlängerung der Rückzahlfrist würde dazu beitragen, die Kosten für nicht bezahlte Kredite zu verringern. Die Motion wurde mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen.

Unterstützung für Kulturschaffende umstritten

Eine zweite Motion, die mit 12 zu 5 Stimmen beschlossen wurde, verlangt, dass der Zinssatz für die Kredite auch nach dem ersten Jahr bei 0,0 Prozent bleibt. Dies würde für die Unternehmen eine «willkommene Erleichterung» bedeuten. Die dritte Motion verlangt eine Ergänzung der Bürgschaftverordnung. Bürgschaftsgenossenschaften sollen erweiterte Einsichtsrechte in die Geschäftsbücher der Kreditempfänger, im Speziellen in die Liquiditätsplanung, erhalten.

Weiter beantragt die Kommission einstimmig oder grossmehrheitlich Zustimmung zu den Bundesbeiträgen in die Arbeitslosenversicherung von 6 Milliarden, den Zahlungen für Erwerbsausfälle von 5,3 Milliarden sowie der Beschaffung von Schutzmaterial durch die Armeeapotheke im Rahmen von 2,45 Milliarden.

Umstritten seien in der Beratung die Beiträge an Kulturunternehmen und Kulturschaffende gewesen, wie es in der Mitteilung heisst. Zwei Kürzungsanträge seien jedoch mit 18 zu 6 beziehungsweise 18 zu 7 Stimmen abgelehnt worden.

Weiter richtete die Finanzkommission des Nationalrats drei Forderungen an Bundesrat und -Verwaltung. Erstens müsse aufgezeigt werden, wie sich die Coronakrise künftig auf die Bundesfinanzen auswirken wird. Ebenso will die Kommission wissen, welche Steuererleichterungen für besonders betroffene Unternehmen denkbar wären. Drittens soll geklärt werden, welche Massnahmen für die Landwirtschaftsbereiche, die von den geschlossenen Gastronomiebetrieben betroffen sind, möglich wären. (agl)

veröffentlicht: 25. April 2020 15:46
aktualisiert: 25. April 2020 15:46
Quelle: CH Media

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